Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reisen und touristischen Einzelleistungen durch Lupe Reisen Reisevermittlung Axel Neuhaus
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung (AGB) gelten für alle durch Lupe Reisen Reisevermittlung Axel Neuhaus („Lupe Reisen“) vermittelten Pauschalreisen oder touristischen Einzelleistungen von Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern, wie etwa die Anbieter von Unterkünften oder Mietwagen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen Lupe Reisen und dem Kunden (m/w/d), für den Lupe Reisen auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675 Abs. 1, 631 Abs. 1 BGB) tätig wird. Dessen Vertragsinhalt besteht ausschließlich in der ordnungsgemäßen Vermittlung von Pauschalreise‑, Beherbergungs- oder Mietverträgen des Kunden mit einem Reiseveranstalter, Leistungsträger oder Vermieter, dem „Veranstalter“.
1.2 Im Fall der Vermittlung einer Pauschalreise wird Lupe Reisen den Kunden nach Art. 250 §§ 1 bis 3 EGBGB, auch durch Übergabe des geeigneten Formblattes des Reiseveranstalters zur Pauschalreise, informieren. Lupe Reisen erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reiseveranstalters nach § 651d Abs. 1 S. 1 BGB.
- Buchungsauftrag, Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
2.1 Mit seinem Buchungsauftrag, der schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg vorgenommen werden kann, beauftragt der Kunde Lupe Reisen auf Basis dieser AGB und des von Lupe Reisen erhaltenen Reiseangebots an den Kunden verbindlich zur Vermittlung eines Vertrages mit einem Veranstalter i. S. v. Ziffer 1.1. An seinen Buchungsauftrag ist der Kunde bis zur Annahme durch Lupe Reisen gebunden, maximal fünf Tage ab Auftragsdatum. Gleichzeitig stellt die Anmeldung des Kunden ein Angebot auf Abschluss des von Lupe Reisen vermittelten Vertrags mit einem Veranstalter dar.
2.2 Der Vermittlungsvertrag zwischen Lupe Reisen und dem Kunden kommt mit der Annahme durch Lupe Reisen zustande. Der vermittelte Pauschalreise‑, Beherbergungs- oder Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande, der sich aus der jeweiligen Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung ergibt, und an den sich der Kunde mit seinen Ansprüchen wegen der vereinbarten Leistung richten muss. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von Lupe Reisen vermittelten Vertrages ausschließlich die Tarif‑, Beförderungs- oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des die Reise, die Beherbergung oder den Mietvertrag erbringenden Veranstalters Anwendung. Hierin können Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, der Umbuchung, der Rückzahlung sowie anderer Einzelheiten des vermittelten Vertrages geregelt sein. Umfang und Art der vom Veranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Leistung (Pauschalreise, Unterkunft, Mietwagen, etc.) in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.
2.3 Nach erfolgreicher Vermittlung durch Lupe Reisen erfolgt eine Bestätigung des Vertragsschlusses durch die Buchungsbestätigung, die dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E‑Mail) übersandt wird. Im Fall der Vermittlung eines Fluges oder eines Mietwagens wird Lupe Reisen die betreffende Buchungsbestätigung versenden, für vermittelte Pauschalreisen gilt Ziffer 2.4.
2.4 Im Fall der Vermittlung einer Pauschalreise übersenden Lupe Reisen oder der Veranstalter die Buchungsbestätigung und den Sicherungsschein, der die bestehende Insolvenzabsicherung dokumentiert, durch die sämtliche Zahlungen des Kunden gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt werden. Der vermittelte Pauschalreisevertrag wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter geschlossen. Die Erbringung der reisevertraglichen Leistungen obliegt vorbehaltlich § 651v Abs. 3 BGB nicht Lupe Reisen, sondern dem gegenüber dem Kunden benannten Reiseveranstalter der Reise. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen aus dem Pauschalreisevertrag an den bezeichneten Reiseveranstalter richten, dessen Allgemeine Reisebedingungen für ihn gelten. Dort können gesonderte Bedingungen hinsichtlich der Zahlung, Umbuchung, Stornierung oder weitere Einzelheiten geregelt sein. Lupe Reisen ist gem. § 651v Abs. 4 BGB bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen und wird den Reiseveranstalter sofort von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen, ist aber nicht befugt, Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter zu überprüfen oder anzuerkennen.
2.5 Die Reiseunterlagen erhält der Kunde vor Reisebeginn durch Lupe Reisen oder vom Veranstalter. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Reiseunterlagen zu prüfen und Lupe Reisen unverzüglich über fehlende Unterlagen, falsche Unterlagen, falsche Datenangaben oder Unstimmigkeiten der Reiseunterlagen in Bezug auf die gebuchte Reiseleistung oder Reise zu unterrichten. Insbesondere falsch geschriebene Namen und Adressen der Kunden können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
- Zahlungen
3.1 Die Zahlungsfälligkeiten der vom Veranstalter geforderten An- und Restzahlungen auf den Reisepreis, den Beherbergungs- oder den Mietpreis ergeben sich aus dessen Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. In der Regel erfolgt die Abrechnung über den Veranstalter selbst. Lupe Reisen kann Anzahlungen gemäß den Fälligkeiten aus den AGB oder Zahlungsbedingungen des jeweiligen Veranstalters dann verlangen, soweit diese wirksam mit dem Kunden vereinbart worden sind, Lupe Reisen wirksam zum Inkasso bevollmächtigt wurde und sofern (bei Pauschalreisen) die erforderliche Kundengeldabsicherung des Veranstalters vorliegt. Der Kunde entnimmt der Buchungsbestätigung / Rechnung das Konto, auf das er zahlen soll. Dies wird in der Regel das Konto des Veranstalters sein.
3.2 Hat Lupe Reisen Zahlungen für den Kunden verauslagt, ohne dazu verpflichtet zu sein, so ist Lupe Reisen berechtigt, insoweit Aufwendungsersatz aus dem Vermittlungsvertrag zu verlangen (§§ 662, 670 BGB).
3.3 Rücktritts‑, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren der Veranstalter oder von Lupe Reisen sind sofort zur Zahlung fällig.
3.4 Werden fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung vom Kunden nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so sind Lupe Reisen und der Veranstalter berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und Schadensersatz geltend zu machen, der sich der Höhe nach an Ziffer 4.2 orientiert, aber im Einzelfall höher sein kann. Lupe Reisen kann bei einem solchen Rücktritt den Veranstalter gegenüber dem Kunden vertreten.
- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise, der Mietwagenüberlassung oder des Ferienhausaufenthaltes von dem vermittelten Vertrag (Pauschalreisevertrag, Beherbergungsvertrag oder Mietvertrag) zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Lupe Reisen. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform (z. B. per E‑Mail) zu erklären. Lupe Reisen ist zum Empfang der Rücktrittserklärung mit Wirkung für den Veranstalter gesetzlich bevollmächtigt.
4.2 Der Rücktritt von dem vermittelten Vertrag richtet sich nach den Bedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters als Vertragspartner des Kunden, wenn diese dem Kunden vorlagen und Vertragsinhalt mit dem Kunden wurden. Lupe Reisen ist dabei berechtigt, an den Kunden die vom Vertragspartner des Kunden berechneten Rücktrittsentschädigungen weiterzuleiten und in Rechnung zu stellen, zuzüglich eines eigenen Aufwendungsersatzes bis zu € 50,00 pro Buchungsvorgang. Dem Kunden bleibt dabei stets unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden dem Veranstalter oder Lupe Reisen überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als einer berechneten Pauschalen entstanden ist. Lupe Reisen sowie der jeweilige Veranstalter behalten sich vor, anstelle der dem Kunden benannten Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und werden in diesem Fall nachweisen, dass ihnen wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
4.3 Die Umbuchung einer gebuchten und bestätigten Leistung ist nur nach vorherigem Rücktritt vom vermittelten Vertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen durch Lupe Reisen besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich, kann Lupe Reisen ein Umbuchungsentgelt von € 50,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist.
4.4 Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und Reiseabbruchskosten, empfiehlt Lupe Reisen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und Lupe Reisen oder der Veranstalter können dem Kunden eine solche Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
- Haftung von Lupe Reisen als Vermittler, Haftungsbeschränkungen
5.1 Lupe Reisen haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der vermittelten touristischen Leistungen und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der dargestellten Leistungen der Veranstalter ab (bei Pauschalreisen gilt dies vorbehaltlich der Vorschrift des § 651v Abs. 3 BGB). Hierfür haftet der Vertragspartner des Kunden bzw. der Veranstalter. Ebenso wenig übernimmt Lupe Reisen die Gewähr für die Verfügbarkeit von touristischen Leistungen.
5.2 Lupe Reisen haftet lediglich für die ordnungsgemäße Beratung und Vermittlung des Kunden. Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen und Pauschalreisen beruhen ausschließlich auf den Informationen des Veranstalters gegenüber Lupe Reisen und stellen somit keine eigene Zusicherung von Lupe Reisen von bestimmten Eigenschaften der vermittelten Leistungen gegenüber dem Kunden dar. Lupe Reisen gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen des Veranstalters ab.
5.3 Lupe Reisen haftet als Vermittler für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lupe Reisen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen Lupe Reisen ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Lupe Reisen. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, oder im Fall der Haftung nach § 651v Abs. 3 BGB, wenn Lupe Reisen die aus §§ 651i bis 651t BGB sich ergebenden Pflichten treffen. Lupe Reisen beschränkt die vertragliche Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, auf den dreifachen Reisepreis, wobei diese Haftungsbeschränkung nicht für Ansprüche gilt, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
- Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Lupe Reisen ist als Vermittler von Flügen oder Flugpauschalreisen gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss Lupe Reisen diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Lupe Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften ohne Betriebsgenehmigung in der EU ist auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de einsehbar.
- Hinweise auf Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
7.1 Bei Pauschalreisen informiert der jeweilige Reiseveranstalter den Kunden über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise erforderlich sind. Lupe Reisen übernimmt als Reisevermittler diese Informationen des Reiseveranstalters, soweit Lupe Reisen nicht selbst zur Information des Kunden verpflichtet ist.
7.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und das Vorliegen vorgeschriebener Impfungen selbst verantwortlich. Auch muss er selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen – etwa die Zahlung von Rücktrittsentschädigungen – gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der betreffende Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet, nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
- Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
8.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Lupe Reisen den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Lupe Reisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E‑Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei Lupe Reisen gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für Lupe Reisen zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse info@lupereisen.com mit einer E‑Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
8.2 Mit einer Nachricht an info@lupereisen.com kann der Kunde der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.
- Schlussbestimmungen, Hinweise
9.1 Auf den Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und Lupe Reisen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder des vermittelten Vertrages zur Folge. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Lupe Reisen vereinbart.
9.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Lupe Reisen nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Vermittler:
Lupe Reisen Reisevermittlung Axel Neuhaus, Grabenstr. 2, D — 53844 Troisdorf, Tel. 02241 / 84465–0, E‑Mail: info@lupereisen.com, www.lupereisen.com, USt-ID: DE217121024.
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von touristischen Leistungen / Reisevermittlung
Reisevermittler-Haftpflichtversicherung: Dialog Versicherung AG, 81718 München, service@dialog-versicherung.de. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung.