All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für die Ver­mitt­lung von Reisen und tou­ris­ti­schen Ein­zel­leis­tun­gen durch Lupe Reisen Reisevermittlung Axel Neuhaus

 

  1. Gel­tungs­be­reich

1.1       Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen für die Ver­mitt­lung (AGB) gelten für alle durch Lupe Reisen Reisevermittlung Axel Neuhaus („Lupe Reisen“) ver­mit­tel­ten Pau­schal­rei­sen oder tou­ris­ti­schen Ein­zel­leis­tun­gen von Reise­veranstaltern oder Leis­tungs­trä­gern, wie etwa die Anbie­ter von Unter­künf­ten oder Miet­wa­gen. Sie regeln das Rechts­ver­hält­nis zwi­schen Lupe Reisen und dem Kunden (m/w/d), für den Lupe Reisen auf Basis eines Geschäfts­be­sor­gungs­ver­tra­ges (§§ 675 Abs. 1, 631 Abs. 1 BGB) tätig wird. Dessen Ver­trags­in­halt besteht aus­schließ­lich in der ord­nungs­ge­mä­ßen Ver­mitt­lung von Pauschalreise‑, Beher­ber­gungs- oder Miet­ver­trä­gen des Kunden mit einem Reise­veranstalter, Leis­tungs­trä­ger oder Ver­mie­ter, dem „Ver­an­stal­ter“.

1.2       Im Fall der Ver­mitt­lung einer Pau­schal­rei­se wird Lupe Reisen den Kunden nach Art. 250 §§ 1 bis 3 EGBGB, auch durch Über­ga­be des geeig­ne­ten Form­blat­tes des Rei­se­ver­an­stal­ters zur Pau­schal­rei­se, infor­mie­ren. Lupe Reisen erfüllt damit zugleich die Ver­pflich­tun­gen des Rei­se­ver­an­stal­ters nach § 651d Abs. 1 S. 1 BGB.

  1. Buchungs­auf­trag, Buchungs­be­stä­ti­gung, Rei­se­un­ter­la­gen

2.1       Mit seinem Buchungs­auf­trag, der schrift­lich, münd­lich, fern­münd­lich oder auf elek­tro­ni­schem Weg vor­ge­nom­men werden kann, beauf­tragt der Kunde Lupe Reisen auf Basis dieser AGB und des von Lupe Reisen erhal­te­nen Rei­se­an­ge­bots an den Kunden ver­bind­lich zur Ver­mitt­lung eines Ver­tra­ges mit einem Ver­an­stal­ter i. S. v. Ziffer 1.1. An seinen Buchungs­auf­trag ist der Kunde bis zur Annahme durch Lupe Reisen gebun­den, maximal fünf Tage ab Auf­trags­da­tum. Gleich­zei­tig stellt die Anmel­dung des Kunden ein Angebot auf Abschluss des von Lupe Reisen ver­mit­tel­ten Ver­trags mit einem Ver­an­stal­ter dar.

2.2       Der Ver­mitt­lungs­ver­trag zwi­schen Lupe Reisen und dem Kunden kommt mit der Annahme durch Lupe Reisen zustan­de. Der ver­mit­tel­te Pauschalreise‑, Beher­ber­gungs- oder Miet­ver­trag kommt aus­schließ­lich zwi­schen dem Kunden und dem Ver­an­stal­ter zustan­de, der sich aus der jewei­li­gen Rei­se­aus­schrei­bung und Buchungs­be­stä­ti­gung ergibt, und an den sich der Kunde mit seinen Ansprü­chen wegen der ver­ein­bar­ten Leis­tung richten muss. Im Falle einer Buchung finden für den Inhalt des von Lupe Reisen ver­mit­tel­ten Ver­tra­ges aus­schließ­lich die Tarif‑, Beför­de­rungs- oder All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des die Reise, die Beher­ber­gung oder den Miet­ver­trag erbrin­gen­den Ver­an­stal­ters Anwen­dung. Hierin können Bedin­gun­gen hin­sicht­lich der Zahlung, der Umbu­chung, der Rück­zah­lung sowie anderer Ein­zel­hei­ten des ver­mit­tel­ten Ver­tra­ges gere­gelt sein. Umfang und Art der vom Ver­an­stal­ter ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tun­gen ergeben sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung der jewei­li­gen Leis­tung (Pau­schal­rei­se, Unter­kunft, Miet­wa­gen, etc.) in Ver­bin­dung mit der indi­vi­du­el­len Buchungs­be­stä­ti­gung.

2.3       Nach erfolg­rei­cher Ver­mitt­lung durch Lupe Reisen erfolgt eine Bestä­ti­gung des Ver­trags­schlus­ses durch die Buchungs­be­stä­ti­gung, die dem Kunden auf einem dau­er­haf­ten Daten­trä­ger (z. B. als Anhang einer E‑Mail) über­sandt wird. Im Fall der Ver­mitt­lung eines Fluges oder eines Miet­wa­gens wird Lupe Reisen die betref­fen­de Buchungs­be­stä­ti­gung ver­sen­den, für ver­mit­tel­te Pau­schal­rei­sen gilt Ziffer 2.4.

2.4       Im Fall der Ver­mitt­lung einer Pau­schal­rei­se über­sen­den Lupe Reisen oder der Ver­an­stal­ter die Buchungs­be­stä­ti­gung und den Siche­rungs­schein, der die bestehen­de Insol­venz­ab­si­che­rung doku­men­tiert, durch die sämt­li­che Zah­lun­gen des Kunden gegen eine Insol­venz des Rei­se­ver­an­stal­ters geschützt werden. Der ver­mit­tel­te Pau­schal­rei­se­ver­trag wird aus­schließ­lich zwi­schen dem Kunden und dem Reise­veranstalter geschlos­sen. Die Erbrin­gung der rei­se­ver­trag­li­chen Leis­tun­gen obliegt vor­be­halt­lich § 651v Abs. 3 BGB nicht Lupe Reisen, sondern dem gegen­über dem Kunden benann­ten Reise­veranstalter der Reise. Der Kunde muss sich daher mit sämt­li­chen Ansprü­chen aus dem Pau­schal­rei­se­ver­trag an den bezeich­ne­ten Reise­veranstalter richten, dessen All­ge­mei­ne Rei­se­be­din­gun­gen für ihn gelten. Dort können geson­der­te Bedin­gun­gen hin­sicht­lich der Zahlung, Umbu­chung, Stor­nie­rung oder weitere Ein­zel­hei­ten gere­gelt sein. Lupe Reisen ist gem. § 651v Abs. 4 BGB bevoll­mäch­tigt, Män­gel­an­zei­gen sowie andere Erklä­run­gen des Kunden bezüg­lich der Erbrin­gung der Rei­se­leis­tun­gen ent­ge­gen­zu­neh­men und wird den Reise­veranstalter sofort von solchen Erklä­run­gen des Kunden in Kennt­nis setzen, ist aber nicht befugt, Ansprü­che des Kunden gegen den Ver­an­stal­ter zu über­prü­fen oder anzu­er­ken­nen.

2.5       Die Rei­se­un­ter­la­gen erhält der Kunde vor Rei­se­be­ginn durch Lupe Reisen oder vom Ver­an­stal­ter. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Rei­se­un­ter­la­gen zu prüfen und Lupe Reisen unver­züg­lich über feh­len­de Unter­la­gen, falsche Unter­la­gen, falsche Daten­an­ga­ben oder Unstim­mig­kei­ten der Rei­se­un­ter­la­gen in Bezug auf die gebuch­te Rei­se­leis­tung oder Reise zu unter­rich­ten. Ins­be­son­de­re falsch geschrie­be­ne Namen und Adres­sen der Kunden können zur Nicht­mit­nah­me durch eine Flug­ge­sell­schaft oder zu Pro­ble­men bei der Ein­rei­se führen.

  1. Zah­lun­gen

3.1       Die Zah­lungs­fäl­lig­kei­ten der vom Ver­an­stal­ter gefor­der­ten An- und Rest­zah­lun­gen auf den Rei­se­preis, den Beher­ber­gungs- oder den Miet­preis ergeben sich aus dessen All­ge­mei­nen Geschäfts- und Zah­lungs­be­din­gun­gen. In der Regel erfolgt die Abrech­nung über den Ver­an­stal­ter selbst. Lupe Reisen kann Anzah­lun­gen gemäß den Fäl­lig­kei­ten aus den AGB oder Zah­lungs­be­din­gun­gen des jewei­li­gen Ver­an­stal­ters dann ver­lan­gen, soweit diese wirksam mit dem Kunden ver­ein­bart worden sind, Lupe Reisen wirksam zum Inkasso bevoll­mäch­tigt wurde und sofern (bei Pau­schal­rei­sen) die erfor­der­li­che Kun­den­geld­ab­si­che­rung des Ver­an­stal­ters vor­liegt. Der Kunde ent­nimmt der Buchungs­be­stä­ti­gung / Rech­nung das Konto, auf das er zahlen soll. Dies wird in der Regel das Konto des Ver­an­stal­ters sein.

3.2       Hat Lupe Reisen Zah­lun­gen für den Kunden ver­aus­lagt, ohne dazu ver­pflich­tet zu sein, so ist Lupe Reisen berech­tigt, inso­weit Auf­wen­dungs­er­satz aus dem Ver­mitt­lungs­ver­trag zu ver­lan­gen (§§ 662, 670 BGB).

3.3       Rücktritts‑, Bear­bei­tungs- und Umbu­chungs­ge­büh­ren der Ver­an­stal­ter oder von Lupe Reisen sind sofort zur Zahlung fällig.

3.4       Werden fällige Zah­lun­gen trotz Mahnung und ange­mes­se­ner Frist­set­zung zur Zahlung vom Kunden nicht oder nicht recht­zei­tig geleis­tet, so sind Lupe Reisen und der Ver­an­stal­ter berech­tigt, vom jewei­li­gen Vertrag zurück­zu­tre­ten (§ 323 BGB) und Scha­dens­er­satz geltend zu machen, der sich der Höhe nach an Ziffer 4.2 ori­en­tiert, aber im Ein­zel­fall höher sein kann. Lupe Reisen kann bei einem solchen Rück­tritt den Ver­an­stal­ter gegen­über dem Kunden ver­tre­ten.

  1. Rück­tritt durch den Kunden, Umbu­chun­gen

4.1       Der Kunde kann jeder­zeit vor Beginn der Reise, der Miet­wa­gen­über­las­sung oder des Feri­en­haus­auf­ent­hal­tes von dem ver­mit­tel­ten Vertrag (Pau­schal­rei­se­ver­trag, Beherbergungs­vertrag oder Miet­ver­trag) zurück­tre­ten. Maß­geb­li­cher Zeit­punkt ist der Zugang der Rück­tritts­er­klä­rung bei Lupe Reisen. Es wird emp­foh­len, den Rück­tritt in Schrift- oder Text­form (z. B. per E‑Mail) zu erklä­ren. Lupe Reisen ist zum Empfang der Rück­tritts­er­klä­rung mit Wirkung für den Ver­an­stal­ter gesetz­lich bevoll­mäch­tigt.

4.2       Der Rück­tritt von dem ver­mit­tel­ten Vertrag richtet sich nach den Bedin­gun­gen und All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) des jewei­li­gen Ver­an­stal­ters als Ver­trags­part­ner des Kunden, wenn diese dem Kunden vor­la­gen und Ver­trags­in­halt mit dem Kunden wurden. Lupe Reisen ist dabei berech­tigt, an den Kunden die vom Ver­trags­part­ner des Kunden berech­ne­ten Rück­tritts­ent­schä­di­gun­gen wei­ter­zu­lei­ten und in Rech­nung zu stellen, zuzüg­lich eines eigenen Auf­wen­dungs­er­sat­zes bis zu € 50,00 pro Buchungs­vor­gang. Dem Kunden bleibt dabei stets unbe­nom­men, nach­zu­wei­sen, dass ein Schaden dem Ver­an­stal­ter oder Lupe Reisen über­haupt nicht oder nur in wesent­lich nied­ri­ge­rer Höhe als einer berech­ne­ten Pau­scha­len ent­stan­den ist. Lupe Reisen sowie der jewei­li­ge Ver­an­stal­ter behal­ten sich vor, anstel­le der dem Kunden benann­ten Pau­scha­len eine höhere, konkret berech­ne­te Ent­schä­di­gung zu fordern und werden in diesem Fall nach­wei­sen, dass ihnen wesent­lich höhere Auf­wen­dun­gen als die jeweils anwend­ba­re Pau­scha­le ent­stan­den sind.

4.3       Die Umbu­chung einer gebuch­ten und bestä­tig­ten Leis­tung ist nur nach vor­he­ri­gem Rück­tritt vom ver­mit­tel­ten Vertrag unter den vor­ge­nann­ten Bedin­gun­gen und bei gleich­zei­ti­ger Neu­an­mel­dung durch den Kunden möglich. Ein recht­li­cher Anspruch auf Umbu­chun­gen durch Lupe Reisen besteht nicht. Ist eine Umbu­chung möglich, kann Lupe Reisen ein Umbu­chungs­ent­gelt von € 50,00 pro Umbu­chungs­vor­gang erheben. Der Kunde kann jeder­zeit nach­wei­sen, dass kein oder nur ein gerin­ge­rer Schaden als die genann­te Pau­scha­le durch die Umbu­chung ent­stan­den ist.

4.4       Zur Abde­ckung von Rei­se­rück­tritts- und Rei­se­ab­bruchs­kos­ten, emp­fiehlt Lupe Reisen den Abschluss einer Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung und Lupe Reisen oder der Ver­an­stal­ter können dem Kunden eine solche Ver­si­che­rung oder eine Ver­si­che­rung zur Deckung der Kosten einer Unter­stüt­zung ein­schließ­lich einer Rück­be­för­de­rung bei Unfall, Krank­heit oder Tod ver­mit­teln.

  1. Haftung von Lupe Reisen als Ver­mitt­ler, Haf­tungs­be­schrän­kun­gen

5.1       Lupe Reisen haftet nicht für die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung und Erbrin­gung der ver­mit­tel­ten tou­ris­ti­schen Leis­tun­gen und gibt keine Zusi­che­rung für die Eignung oder Qua­li­tät der dar­ge­stell­ten Leis­tun­gen der Ver­an­stal­ter ab (bei Pau­schal­rei­sen gilt dies vor­be­halt­lich der Vor­schrift des § 651v Abs. 3 BGB). Hierfür haftet der Ver­trags­part­ner des Kunden bzw. der Ver­an­stal­ter. Ebenso wenig über­nimmt Lupe Reisen die Gewähr für die Ver­füg­bar­keit von tou­ris­ti­schen Leis­tun­gen.

5.2       Lupe Reisen haftet ledig­lich für die ord­nungs­ge­mä­ße Bera­tung und Ver­mitt­lung des Kunden. Die Angaben über ver­mit­tel­te Rei­se­leis­tun­gen und Pau­schal­rei­sen beruhen aus­schließ­lich auf den Infor­ma­tio­nen des Ver­an­stal­ters gegen­über Lupe Reisen und stellen somit keine eigene Zusi­che­rung von Lupe Reisen von bestimm­ten Eigen­schaf­ten der ver­mit­tel­ten Leis­tun­gen gegen­über dem Kunden dar. Lupe Reisen gibt dem Kunden gegen­über kei­ner­lei Garan­tien oder Zusi­che­run­gen hin­sicht­lich der Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit oder Aktua­li­tät der Infor­ma­tio­nen des Ver­an­stal­ters ab.

5.3       Lupe Reisen haftet als Ver­mitt­ler für Vorsatz oder grobe Fahr­läs­sig­keit. Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haftet Lupe Reisen nur, wenn eine wesent­li­che Ver­trags­pflicht (Kar­di­nal­pflicht) ver­letzt wird. Der Scha­dens­er­satz­an­spruch gegen Lupe Reisen ist bei leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zung von Ver­trags­pflich­ten stets auf den bei Ver­trags­ab­schluss nach Art der Leis­tung als mög­li­che Folge vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zun­gen der gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen von Lupe Reisen. Sämt­li­che genann­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Ver­let­zung des Lebens, des Körpers und der Gesund­heit, oder im Fall der Haftung nach § 651v Abs. 3 BGB, wenn Lupe Reisen die aus §§ 651i bis 651t BGB sich erge­ben­den Pflich­ten treffen. Lupe Reisen beschränkt die ver­trag­li­che Haftung für Schäden, die keine Kör­per­schä­den sind und nicht schuld­haft her­bei­ge­führt wurden, auf den drei­fa­chen Rei­se­preis, wobei diese Haf­tungs­be­schrän­kung nicht für Ansprü­che gilt, die nach Mont­rea­ler Über­ein­kom­men gegeben sind.

  1. Infor­ma­ti­ons­pflich­ten über Iden­ti­tät des aus­füh­ren­den Luft­fahrt­un­ter­neh­mens

Lupe Reisen ist als Ver­mitt­ler von Flügen oder Flug­pau­schal­rei­sen gemäß EU-VO Nr. 2111/05 ver­pflich­tet, den Kunden über die Iden­ti­tät des jewei­li­gen Luft­fahrt­un­ter­neh­mens sämt­li­cher im Rahmen der gebuch­ten Reise zu erbrin­gen­den Flug­be­för­de­rungs­leis­tun­gen bei Buchung zu infor­mie­ren. Steht die aus­füh­ren­de Flug­ge­sell­schaft zu diesem Zeit­punkt noch nicht fest, so muss Lupe Reisen die­je­ni­ge Flug­ge­sell­schaft nennen, die die Flug­be­för­de­rung wahr­schein­lich durch­füh­ren wird und sicher­stel­len, dass der Kunde unver­züg­lich Kennt­nis der Iden­ti­tät erhält, sobald diese fest­steht. Glei­ches gilt, wenn die aus­füh­ren­de Flug­ge­sell­schaft wech­selt. Lupe Reisen muss unver­züg­lich alle ange­mes­se­nen Schrit­te ein­lei­ten, um sicher­zu­stel­len, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unter­rich­tet wird. Die Liste der Flug­ge­sell­schaf­ten ohne Betriebs­ge­neh­mi­gung in der EU ist auf der Inter­net­sei­te https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de ein­seh­bar.

  1. Hin­wei­se auf Pass- und Visum­er­for­der­nis­se, gesund­heits­po­li­zei­li­che Vor­schrif­ten

7.1       Bei Pau­schal­rei­sen infor­miert der jewei­li­ge Reise­veranstalter den Kunden über all­ge­mei­ne Pass- und Visum­er­for­der­nis­se des Bestim­mungs­lan­des, ein­schließ­lich der unge­fäh­ren Fristen für die Erlan­gung von Visa sowie gesund­heits­po­li­zei­li­che For­ma­li­tä­ten (z. B. poli­zei­lich vor­ge­schrie­be­ne Imp­fun­gen und Atteste), die für die Reise erfor­der­lich sind. Lupe Reisen über­nimmt als Rei­se­ver­mitt­ler diese Infor­ma­tio­nen des Rei­se­ver­an­stal­ters, soweit Lupe Reisen nicht selbst zur Infor­ma­ti­on des Kunden ver­pflich­tet ist.

7.2       Der Kunde ist für die Ein­hal­tung aller für die Durch­füh­rung der Reise wich­ti­gen Vor­schrif­ten und das Vor­lie­gen vor­ge­schrie­be­ner Imp­fun­gen selbst ver­ant­wort­lich. Auch muss er selbst darauf achten, dass sein Rei­se­pass oder Per­so­nal­aus­weis eine aus­rei­chen­de Gül­tig­keit besitzt. Alle Nach­tei­le, die aus der Nicht­be­fol­gung dieser Vor­schrif­ten erwach­sen – etwa die Zahlung von Rück­tritts­ent­schä­di­gun­gen – gehen zu seinen Lasten, aus­ge­nom­men, der betref­fen­de Reise­veranstalter hat seine Hin­weis­pflich­ten ver­schul­det, nicht oder schlecht erfüllt. Ins­be­son­de­re Zoll- und Devi­sen­vor­schrif­ten im Ausland sind ein­zu­hal­ten.

  1. Daten­schutz, Wider­spruchs­rech­te des Kunden

8.1       Über die Ver­ar­bei­tung seiner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten infor­miert Lupe Reisen den Kunden in der Daten­schutz­er­klä­rung auf der Website und bei Kon­takt­auf­nah­me im Daten­schutz­hin­weis. Lupe Reisen hält bei der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten die Bestim­mun­gen des BDSG und der DSGVO ein. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person per­sön­lich bezie­hen (z. B. Name, Anschrift, E‑Mail-Adresse). Diese Daten werden ver­ar­bei­tet, soweit es für die ange­mes­se­ne Bear­bei­tung Ihrer Anfrage, Buchungs­an­fra­ge, zur Durch­füh­rung vor­ver­trag­li­cher Maß­nah­men oder für die Ver­trags­er­fül­lung aus dem Ver­mitt­lungs­ver­trag erfor­der­lich ist. Die Daten­ver­ar­bei­tung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genann­ten Zwecken zuläs­sig. Die Daten werden nur an berech­tig­te Dritte im Rahmen der Zuläs­sig­keit nach den genann­ten Normen wei­ter­ge­ge­ben, die zur Durch­füh­rung des ver­mit­tel­ten Ver­tra­ges die Daten benö­ti­gen. Der Kunde hat jeder­zeit die Mög­lich­keit, die bei Lupe Reisen gespei­cher­ten Daten abzu­ru­fen, hier­über Aus­kunft zu ver­lan­gen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Ein­wil­li­gung zur Spei­che­rung wider­ruft, wenn die Daten für Lupe Reisen zur Erfül­lung des mit der Spei­che­rung ver­folg­ten Zwecks nicht mehr erfor­der­lich sind oder wenn ihre Spei­che­rung gesetz­lich unzu­läs­sig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Daten­schutz­er­klä­rung erge­ben­den Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten des Kunden auf Grund­la­ge von berech­tig­ten Inter­es­sen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO ver­ar­bei­tet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung seiner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ein­zu­le­gen, soweit dafür Gründe vor­lie­gen, die sich aus seiner beson­de­ren Situa­ti­on ergeben. Er kann unter der Adresse info@lupereisen.com mit einer E‑Mail von seinem Wider­spruchs­recht Gebrauch machen oder uns unter der unten genann­ten Adresse kon­tak­tie­ren.

8.2       Mit einer Nach­richt an info@lupereisen.com kann der Kunde der Nutzung oder Ver­ar­bei­tung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Mei­nungs­for­schung wider­spre­chen.

  1. Schluss­be­stim­mun­gen, Hin­wei­se

9.1       Auf den Ver­mitt­lungs­ver­trag zwi­schen dem Kunden und Lupe Reisen ist aus­schließ­lich deut­sches Recht anzu­wen­den. Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen des Ver­mitt­lungs­ver­tra­ges hat nicht die Unwirk­sam­keit des gesam­ten Ver­tra­ges oder des ver­mit­tel­ten Ver­tra­ges zur Folge. Soweit der Kunde Kauf­mann oder juris­ti­sche Person des pri­va­ten oder des öffent­li­chen Rechtes oder eine Person ist, deren Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halt im Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist, wird als Gerichts­stand der Sitz von Lupe Reisen ver­ein­bart.

9.2       Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS) zur außer­ge­richt­li­chen Bei­le­gung von ver­brau­cher­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Lupe Reisen nimmt an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le nicht teil und ist auch nicht gesetz­lich ver­pflich­tet, an solchen Ver­fah­ren teil­zu­neh­men. Ein inter­nes Beschwer­de­ver­fah­ren exis­tiert nicht.

 

Ver­mitt­ler:

Lupe Reisen Reisevermittlung Axel Neuhaus, Gra­benstr. 2, D — 53844 Trois­dorf, Tel. 02241 / 84465–0, E‑Mail: info@lupereisen.com, www.lupereisen.com, USt-ID: DE217121024.

Wesent­li­che Merk­ma­le der Dienst­leis­tung: Ver­mitt­lung von tou­ris­ti­schen Leis­tun­gen / Reisevermittlung

Rei­se­ver­mitt­ler-Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Dialog Ver­si­che­rung AG, 81718 München, service@dialog-versicherung.de. Räum­li­cher Gel­tungs­be­reich der Ver­si­che­rung: welt­weit.

Auf den Ver­mitt­lungs­ver­trag findet deut­sches Recht Anwen­dung.