Unsere AGBAllgemeine Reisebedingungen Lupe ReisenDiese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen ...

Unsere AGB

Allgemeine Reisebedingungen Lupe Reisen

Diese Allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Lupe Reisen (im Folgenden „Lupe Reisen“), Inhaber Axel Neuhaus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen sorgfältig durch:

1 Abschluss des Reisevertrages
(a) Mit Ihrer Reiseanmeldung bietet der Kunde Lupe Reisen den Abschluss eines Reisever-trages an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, per Telefon, per Telefax oder E-Mail, bei Lupe Reisen direkt oder über die Partnerreisebüros von Lupe Reisen vorgenommen werden. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigt Lupe Reise den Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Lupe Reisen zustande, den Lupe Reisen dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, z. B. mit einer E-Mail, mit der Reisebestätigung bestätigt (in Papierform nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so stellt sie unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten ein neues Angebot von Lupe Reisen dar und der Kunde ist berechtigt, es innerhalb von 10 Tagen ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch Leistung der Anzahlung) anzunehmen und der Reisevertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
(b) Der Kunde hat für die in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer wie für seine eige-nen Vertragsverpflichtungen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2 Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheines, der der Reisebestäti-gung beiliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig und zu zah-len. Der restliche Reisepreis ist 21 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 (a) abgesagt werden kann. Die Kosten einer Reiseversicherung sind unabhängig davon mit der Anzahlung sofort fällig.

3 Vertragliche Leistungen von Lupe Reisen
(a) Umfang und Art der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungs-beschreibung von Lupe Reisen im Prospekt / Internetprospekt zu der betreffenden Reise und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Bei Erstellung eines individuellen Reiseangebotes ergibt sich die Leistungsverpflichtung von Lupe Reisen ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Reisebestätigung.
(b) Partnerreisebüros sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen mit dem Kunden, die der Reiseausschreibung oder Reisebestätigung von Lupe Reisen nicht entsprechen und den Vertragsinhalt ändern.

4 Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss, erhebliche Vertragsänderun-gen, Kundenrechte
(a) Lupe Reisen behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Ver-tragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Än-derung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird Lupe Reisen den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem verein-barten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von Lupe Reisen zur Preissenkung nach 4 (b) wird ausdrücklich hingewiesen.
(b) Da 4 (a) die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4 (a) unter a) bis c) ge-nannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Lupe Reisen führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Lupe Reisen zu erstat-ten. Lupe Reisen darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
(c) Lupe Reisen behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Lupe Reisen hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
(d) Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 4 (a) vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann Lupe Reisen sie nicht einseitig vornehmen. Lupe Reisen kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von Lupe Reisen bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann Lupe Reisen die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 4 (d) entsprechend, d. h. Lupe Reisen kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von Lupe Reisen bestimmten Frist, die an-gemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
(e) Lupe Reisen kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach 4 (d) wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die Lupe Reisen den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
(f) Nach dem Ablauf einer von Lupe Reisen nach 4 (d) bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
(g) Tritt der Kunde nach 4 (d) vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit Lupe Reisen infolge des Rücktritts des Kunden zur Rück-erstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat Lupe Reisen unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.

5 Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
(a) Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Lupe Reisen. Es wird empfoh-len, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (per E-Mail) zu erklären.D
(b) Tritt der Kunde zurück, so kann Lupe Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat Lupe Reisen die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von Lupe Reisen und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
Bei Flugpauschalreisen und sonstigen Pauschalreisen:
– bis 30. Tag vor Reiseantritt:                     

   20 % des Reisepreises
– ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt:
   30 % des Reisepreises
– ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:
   40 % des Reisepreises
– ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt:
   50 % des Reisepreises
– ab 6. Tag vor Reiseantritt bis 1 Tag vor Beginn der Reise:    
   85 % des Reisepreises
– bei Nichtantritt der Reise:
   90 % des Reisepreises

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern:
- bis 61. Tag vor Reiseantritt:
  20 % des Reisepreises
- ab 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt:
  50 % des Reisepreises
- ab 34. Tag vor Reiseantritt bis 1 Tag vor Beginn der Reise:
  80 % des Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise:
  90 % des Reisepreises

Es bleibt dem Kunden stets unbenommen, nachzuweisen, dass Lupe Reisen ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Ist Lupe Reisen zur Rückerstattung des Reisepreises nach einem Rücktritt des Kunden ver-pflichtet, so hat sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt des Kunden, Rückzahlung an diesen zu leisten. Lupe Reisen kann keine Entschädigung verlan-gen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außer-gewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
(c) Umbuchungen, d. h. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Un-terkunft oder der Beförderungsart sind grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) gemäß der unter 5 (b) genannten Rücktrittsbedingungen und bei gleichzeitiger Neu-anmeldung möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht, es sei denn, die Umbuchung ist erforderlich, weil Lupe Reisen dem Kunden keine, eine un-zureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.
(d) Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauer-haften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften sie und der Kunde gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt der Ersatzperson Mehrkosten entstanden sind.
(e) Lupe Reisen kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rück-beförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Deren Kosten werden mit der Anzahlung fällig.

6 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
(a) Lupe Reisen kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (MTZ) vom Vertrag zurücktreten, wenn Lupe Reisen die MTZ bei der vorvertraglichen Unterrich-tung nennt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angibt. Ein Rücktritt ist bis spätestens 21 Tage vor dem ver-einbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.
(b) Ferner kann Lupe Reisen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn Lupe Reisen aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages ge-hindert ist. Lupe Reisen hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktritts-grundes zu erklären.
(c) Tritt Lupe Reisen nach 6 (a) oder (b) vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kun-den unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt von Lupe Reisen, zurückerstattet.
(d) Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Lupe Reisen nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsver-hältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Lupe Reisen ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Lupe Reisen den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7 Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust
(a) Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Sofern Lupe Reisen infolge einer schuldhaften Unterlas-sung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu ver-langen. Verlangt der Kunde Abhilfe, ist der Reisemangel zu beseitigen. Lupe Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Lupe Reisen kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch an-gemessene Ersatzleistungen anzubieten.
(b) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Lupe Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch Lupe Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält Lupe Reisen hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt. Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Lupe Reisen auf den vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind dem Kunden zu erstatten.
(c) Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusam-menhang mit Flügen sind für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckver-spätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Lupe Reisen gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

8 Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen von Lupe Reisen, die ihm ordnungsgemäß an-geboten wurden, wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit oder aus anderen, allein von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Es wird dem Kunden geraten, eine solche Kosten decken-de Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung abzuschließen.

9 Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von Lupe Reisen für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.
 
10 Identität des Luftfahrtunternehmens
Lupe Reisen informiert bei Buchung den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrt-unternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde-rungsleistungen. Steht / stehen bei der Buchung die ausführende/n Fluggesellschaft/en noch nicht fest, muss / müssen diejenige/n Fluggesellschaft/en genannt werden, die die Flugbe-förderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und Lupe Reisen muss unverzüglich si-cherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die Liste der Airlines, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, ist auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de und auf der Internetseite von Lupe Reisen sowie in ihren Geschäftsräumen einsehbar.

11 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(a) Lupe Reisen informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Be-stimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfun-gen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
(b) Für die Einhaltung der Bestimmungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrif-ten erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, Lupe Reisen hat seine Hinweis-pflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Hat der Kunde Lupe Reisen beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Lupe Reisen nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder aus-ländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.

12 Datenschutz
Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert Lupe Reisen den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Lupe Reisen hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Per-son persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden ver-arbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisever-trag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kun-den nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichts-behörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Sie können unter der Adresse info@lupereisen.com mit einer E-Mail von Ihrem Widerspruchsrecht Ge-brauch machen oder uns unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer Nachricht an info@lupereisen.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketing-zwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13 Allgemeines und Hinweise
(a) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Lupe Reisen und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Lupe Reisen vereinbart.
(b) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstelle: Lupe Reisen nimmt an einem solchen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren nicht teil und ist auch nicht gesetzlich hierzu verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Veranstalter
Firma Lupe Reisen, Inh. Axel Neuhaus
Grabenstr. 2
D - 53844 Troisdorf
Tel. 02241 / 84465-0
Fax 02241 / 84465-29
Email: info@lupereisen.com
www.lupereisen.com
USt-ID: DE217121024

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Generali Versicherungen, Adenauerring 7,
81737 München
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung, siehe Ziffer 13 (a).


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